LIC-Deutschland GmbH

Gesellschaft für internationalen Creditschutz

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Arbeitsweise

I. Forderungseinzug in Deutschland

  1. Außergerichtlicher Forderungseinzug
  2. Gerichtlicher Forderungseinzug
  3. Vollstreckungsverfahren
  4. Insolvenzverfahren
  5. Vollstreckung aus ausländischen Titeln

1. Außergerichtlicher Forderungseinzug

  1. Jeder Inkassofall wird von unseren rechtskundigen Mitarbeitern individuell geprüft und bearbeitet.
  2. Nach Eingang des Inkassoauftrages fordern wir den Schuldner sofort per Mahnschreiben auf, die offene Forderung zu begleichen.
  3. Falls die Anschrift des Schuldners nicht mehr aktuell ist oder falls unklar ist, wer der richtige Schuldner ist, führen wir Ermittlungen durch (Internetrecherche, Handelsregister, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt).
  4. Wir überprüfen, ob der Schuldner bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist oder ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist.
  5. Reagiert der Schuldner trotz mehrerer Mahnschreiben nicht, kontaktieren wir den Schuldner telefonisch und versuchen, ihn zur Zahlung zu bewegen.
  6. Kann der Schuldner die Forderung nicht sofort zahlen, vereinbaren wir mit dem Schuldner Ratenzahlungen und überwachen die Zahlungstermine.
  7. Erhebt der Schuldner Einwendungen gegen die Forderung, besprechen wir die Einwendungen mit Ihnen. Wir versuchen, die Einwendungen des Schuldners zu klären und auszuräumen.
  8. Wir schließen mit dem Schuldner einen Vergleich, wenn Sie hiermit einverstanden sind.
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2. Gerichtlicher Forderungseinzug

Falls eine außergerichtliche Einziehung Ihrer Forderung nicht möglich sein sollte, informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und prüfen die Bonität des Schuldners, damit Sie entscheiden können, ob Sie ein gerichtliches Verfahren durchführen möchten.

Wenn Sie ein gerichtliches Verfahren durchführen möchten, fordern wir bei Ihnen einen Kostenvorschuss und eine Vollmacht für das gerichtliche Verfahren an. Nach Eingang des Kostenvorschusses und der Vollmacht beauftragen wir in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt, mit dem wir ständig zusammenarbeiten, das gerichtliche Verfahren für Sie durchzuführen.

Während des gesamten gerichtlichen Verfahrens stehen wir und unsere spezialisierten Vertragsanwälte Ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite.


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3. Vollstreckungsverfahren

Wenn im gerichtlichen Verfahren ein Titel erwirkt wird, führen wir in Kooperation mit unseren Vertragsanwälten die Zwangsvollstreckung durch. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

  1. Mobiliarzwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
  2. Lohn- und Kontenpfändung
  3. Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  4. Zwangsvollstreckung in Grundstücke
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4. Insolvenzverfahren

Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird, melden unsere Vertragsanwälte Ihre Forderung auf Wunsch zur Insolvenztabelle an und vertreten während des gesamten Insolvenzverfahrens Ihre Interessen.


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5. Vollstreckung aus ausländischen Titeln

Haben Sie bereits ein ausländisches Urteil erwirkt, können unsere Vertragsanwälte das Exequaturverfahren für Sie durchführen und das ausländische Urteil vom deutschen Gericht für vollstreckbar erklären lassen. Anschließend kann aus dem ausländischen Urteil wie aus einem deutschen Urteil vollstreckt werden.

Falls Ihr ausländischer Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurde, können wir aus dem Titel in Deutschland vollstrecken.


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II. Forderungseinzug im Ausland

Sie haben ihren Sitz in Deutschland und wollen eine Forderung gegen einen Schuldner in einem anderen Staat einziehen lassen.

Kein Problem für uns, weil wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im internationalen Inkassogeschäft in fast jedem Land weltweit Kooperationspartner haben. Unsere Kooperationspartner sind ausgesuchte und zuverlässige Inkassospezialisten (Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte), mit denen wir ständig eng zusammenarbeiten. Unsere Kooperationspartner kennen sich mit den Gesetzen und Gepflogenheiten im jeweiligen Land des Schuldners aus. Sie fordern den Schuldner in seiner Landessprache und unter Berücksichtigung seiner landesspezifischen Mentalität zur Zahlung auf. Dies garantiert Ihnen ein effizientes Inkasso Ihrer Forderungen mit einer überdurchschnittlich hohen Erfolgsquote im außergerichtlichen Verfahren.

Falls eine außergerichtliche Einziehung Ihrer Forderung ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, informieren wir Sie nach Rücksprache mit unserem Kooperationspartner über die Erfolgsaussichten und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und prüfen die Bonität des Schuldners, damit Sie entscheiden können, ob Sie ein gerichtliches Verfahren durchführen möchten.

Während des gesamten gerichtlichen Verfahrens bleiben wir stets Ihr Ansprechpartner und stehen Ihnen mit unserem Know-How bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

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