LIC-Deutschland GmbH

 

1.) Wer sind wir?

2.) Was machen wir?

3.) Wie arbeiten wir?

4.) Was kostet unser Inkasso-Service?

5.) Inkassoauftragsformulare

  GERMAN

 

1.) Wer sind wir?

Die LIC-Deutschland GmbH ist Gründungsmitglied der weltweit operierenden LIC Liga für internationalen Creditschutz e.V..
Seit über 35 Jahren besitzt die LIC-Organisation Vertretungen in mehr als 150 Ländern der Welt.
Zu unseren Kunden gehören Exportunternehmen, Kreditinstitute und Inkassounternehmen aus 5 Kontinenten.
Seit 1956 ist für den nationalen Forderungseinzug die Gesellschaft für Kreditschutz mbH (GfK) zuständig.

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2.) Was machen wir?

Außenstände, die nicht eingezogen werden, sind verlorenes Geld.
Wir übernehmen für Sie den Einzug Ihrer Außenstände in Deutschland und in über 150 Ländern der Welt.
Unsere langjährige Erfahrung im internationalen Inkassogeschäft und unsere spezialisierten, rechtskundigen
Mitarbeiter garantieren Ihnen ein qualifiziertes Inkasso Ihrer Forderung. Unsere Erfolgsquote im
außergerichtlichen Verfahren ist überdurchschnittlich hoch.

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3.) Wie arbeiten wir?

a) Forderungseinzug in Deutschland:

Erster Schritt:   Die LIC mahnt Ihren Schuldner mehrmals schriftlich.
     
Zweiter Schritt:   Reagiert der Schuldner nicht, versuchen wir mit dem Schuldner telefonisch Kontakt aufzunehmen. Es wird versucht, den Schuldner zu einem Schuldanerkenntnis oder zu Ratenzahlungen zu bewegen.
     
Dritter Schritt:   Wenn der Schuldner trotz aller außergerichtlichen Bemühungen nicht zahlt, überprüfen unsere Vertragsanwälte die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Wir erkundigen uns bei Ihnen, ob ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden soll und geben Ihnen die voraussichtlichen Prozesskosten bekannt.

Wir korrespondieren mit unseren Kunden in englisch, französisch und deutsch.

 

b) Forderungseinzug im Ausland:

Erster Schritt:   Wir lassen Ihren Schuldner durch unseren jeweiligen nationalen LIC-Partner vor Ort mehrfach schriftlich mahnen.
     
Zweiter Schritt:   Der Schuldner wird durch unseren LIC-Partner telefonisch gemahnt und eventuell ( je nach Land unterschiedlich) persönlich aufgesucht.
     
Dritter Schritt:   Wenn der Schuldner trotz aller außergerichtlichen Bemühungen nicht zahlt, überprüfen unsere Vertragsanwälte die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Wir erkundigen uns bei Ihnen, ob ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden soll und geben Ihnen die voraussichtlichen Prozesskosten bekannt.

Wir korrespondieren mit unseren ausländischen Partnern in englisch und französisch.

 

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4.) Was kostet unser Inkasso-Service?

a) Inkassotarife für den Forderungseinzug in Deutschland:


Dieser Inkassotarif kommt zur Anwendung, wenn ein Gläubiger im Ausland eine Forderung gegen
einen Schuldner in Deutschland hat.

Wir berechnen im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision vom jeweils eingezogenen Forderungsbetrag.

Es entstehen folgende Provisionen:

aa)   für Gläubiger mit Sitz in Europa    
         
         - Forderungen gegen Kaufleute   10 %
         
         - Forderungen gegen Privatpersonen   20 %
         
         - im Nichterfolgsfall entsteht eine Unkostenpauschale von   € 50,--
         
bb)   für Gläubiger in USA und Übersee      
         
         - Forderungen gegen Kaufleute   20 %
         
         - Forderungen gegen Privatpersonen   25 %
         
         - im Nichterfolgsfall entstehen keine Kosten    

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b) Inkassotarif für den Forderungseinzug in Europa und Übersee:

Dieser Inkassotarif kommt zur Anwendung, wenn ein Gläubiger in Deutschland eine Forderung gegen
einen Schuldner im Ausland hat.

Wir berechnen im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision vom jeweils eingezogenen Forderungsbetrag.

Es entstehen folgende Provisionen:

aa)   Forderungen gegen Schuldner in Belgien, Dänemark,      
    Finnland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien      
           
         - Forderungen gegen Kaufleute über € 2.500,--   15 %
           
         - Forderungen gegen Kaufleute von € 250,-- bis € 2.500,--   20 %
           
         - Forderungen gegen Kaufleute unter € 250,--   50 %
           
         - Forderungen gegen Privatpersonen     50 %
           
         - Im Nichterfolgsfall werden folgende
       Unkostenpauschalen berechnet:
     
           
                   - Forderungen gegen Kaufleute     € 50,--
           
                   - Forderungen gegen Privatpersonen     € 75,--
           
bb)   Forderungen gegen Schuldner in Andorra, baltische Staaten,      
    Bulgarien, Griechenland, Irland, (vormals) Jugoslawien, Kanarische Inseln, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien,Tschechien, Ungarn, Zypern      
           
         - Forderungen gegen Kaufleute     25 %
           
         - Forderungen gegen Privatpersonen     50 %
           
         - im Nichterfolgsfall entsteht eine Unkostenpauschale von     € 75,--
           
cc)   Forderungen gegen Schuldner in USA und Übersee      
           
         - Forderungen gegen Kaufleute über € 1.000,--   25 - 35 %
           
         - Forderungen gegen Kaufleute von € 250,-- bis € 1.000,--   50 %
           
         - im Nichterfolgsfall entsteht eine Unkostenpauschale von     € 130,--
           
   

       In wenigen Ländern erfolgt eine höhere  Unkosten-
       pauschale nach Absprache bei Auftragserteilung.

     
           
         - Forderungen unter € 250,-- werden nicht angenommen.      

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c) Konditionen für Inkassounternehmen:

Für Inkassounternehmen gelten besondere Konditionen, die im Einzelfall vereinbart werden.

d) Inlandsinkassotarif der GfK – Gesellschaft für Kreditschutz mbH

Dieser Inkassotarif kommt zur Anwendung, wenn ein Gläubiger in Deutschland eine Forderung gegen einen Schuldner
in Deutschland hat. Der Forderungseinzug wird von unserem Schwesterunternehmen, der GfK – Gesellschaft für
Kreditschutz mbH, zu folgenden günstigen Konditionen durchgeführt:

Im Erfolgsfall erhält der Gläubiger die Forderungssumme ohne Abzug ausbezahlt. Es entsteht keine Erfolgsprovision.

Im Nichterfolgsfall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer berechnet.

Zahlt der Schuldner die Hauptforderung ganz oder teilweise, nicht jedoch die Inkassokosten, werden dem Gläubiger
Inkassokosten in Höhe von 10 % des eingezogenen Forderungsbetrages berechnet, mindestens jedoch eine
Bearbeitungspauschale von € 50,-- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Im übrigen gelten die Inkassobedingungen der GfK, die erhältlich sind bei:

GfK – Gesellschaft für Kreditschutz mbH

Geschäftsführerin: Ursula Rieber-Bitz

 Jan-Wellem-Strasse 1, D-51065 Köln

Postfach 800 705, D-51007 Köln

Tel: 0221/617712 * Fax: 0221/613636

 

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5.) Inkassoauftragsformulare:

Wenn Sie uns einen Inkassoauftrag erteilen wollen, bitten wir Sie, unser Inkassoauftragsformular
auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet an uns zurückzuschicken.

DOWNLOADLaden Auftragsvordruck INTERNATIONAL              DOWNLOADLaden Auftragsvordruck NATIONAL

 

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Stand: 30. Juli 2007.
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